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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres - Alphaversion



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§ 1, § 15


§ 1

§ 1 Nrn. 2 und 5 Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres

  • Urteil vom 24. Juni 2004 III R 3/03

    Die Tätigkeit im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres ist grundsätzlich nicht als Berufsausbildung zu beurteilen. Für den Zeitraum, in dem das Kind ein freiwilliges soziales Jahr leistet, steht den Eltern daher kein Ausbildungsfreibetrag zu.

§ 15

§ 15 Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres

  • Urteil vom 24. Juni 2004 III R 3/03

    Die Tätigkeit im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres ist grundsätzlich nicht als Berufsausbildung zu beurteilen. Für den Zeitraum, in dem das Kind ein freiwilliges soziales Jahr leistet, steht den Eltern daher kein Ausbildungsfreibetrag zu.

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