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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 11 GewStG - Alphaversion



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§ 11 GewStG

  • Urteil vom 23. April 2009 IV R 73/06

    Ist eine Person (oder Personenmehrheit) an einzelnen Tätigkeiten des Unternehmens einer KG als Innengesellschafterin beteiligt, so führt dies nur dann zur Annahme eines eigenständigen Gewerbebetriebs, wenn der betroffene Geschäftsbereich von den weiteren Tätigkeitsfeldern des Unternehmens hinreichend sachlich abgegrenzt ist.

§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG

  • Urteil vom 30. August 2007 IV R 47/05

    Der Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG für Personengesellschaften steht auch einer Kapitalgesellschaft zu, an deren gewerblichem Unternehmen nur eine andere Kapitalgesellschaft als atypischer stiller Gesellschafter beteiligt ist.

§ 11 Abs. 2 und 3 Satz 1 GewStG

  • Urteil vom 26. Februar 2002 X R 61/99

    1. § 11 Abs. 3 Satz 1 GewStG verweist u.a. auf die durch § 2 Abs. 2 und 6 HAG legaldefinierten Begriffe des "Hausgewerbetreibenden" und der "fremden Hilfskräfte".

    2. "Fremde Hilfskräfte" (§ 2 Abs. 6 HAG) des Hausgewerbetreibenden sind alle aufgrund von Arbeitsverträgen --auch aushilfsweise-- bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer einschließlich solcher, die nahe Angehörige i.S. von § 2 Abs. 5 Buchst. a bis c HAG sind und mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben (entgegen BFH-Urteil vom 4. Oktober 1956 V 96/56 S, BFHE 63, 383, BStBl III 1956, 343).

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