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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 31 GewStG - Alphaversion



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§ 31 Abs. 1 und 5, 33 Abs. 1 Satz 1 GewStG a.F.

  • Urteil vom 12. Februar 2004 IV R 29/02

    1. Zu den Geschäften, die der gewöhnliche Betrieb eines Kfz-Leasingunternehmens mit sich bringt (Tagesgeschäft), gehören nicht nur Anschaffung und Verleasung der Kfz, sondern auch die Beschaffung der notwendigen Refinanzierungsmittel.

    2. Der Begriff der Arbeitslöhne für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags bestimmt sich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

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