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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 45 GmbHG - Alphaversion



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§ 45 GmbHG

  • Urteil vom 19. Juni 2007 VIII R 54/05

    Verschafft sich der Geschäftsführer einer Familien-GmbH, der nicht selbst Gesellschafter, aber Familienangehöriger eines Gesellschafters ist, widerrechtlich Geldbeträge aus dem Vermögen der GmbH, so ist dem Gesellschafter keine mittelbare vGA zuzurechnen, wenn ihm die widerrechtlichen eigenmächtigen Maßnahmen des Geschäftsführers nicht bekannt waren und auch nicht in seinem Interesse erfolgt sind.

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