Der Verein Hamara Bandhan e.V. 
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation. 
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      § 73  GmbHG
       
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            Urteil vom 4. Oktober
2006     VIII R 7/03 
            
1.
Zur Vollbeendigung einer KG bei Insolvenz von Gesellschaft und ihrer
Gesellschafter (sog.
Simultaninsolvenz). 
            2.
Auch ein zu Unrecht zum Klageverfahren (hier: Anfechtung eines
Gewinnfeststellungsbescheids) Beigeladener kann durch das finanzgerichtliche
Urteil beschwert und deshalb befugt sein, Revision
einzulegen. 
            3.
Gehört eine 100%-ige Beteiligung an einer GmbH zum Betriebsvermögen,
kann ein Auflösungsgewinn nach dem Realisationsprinzip auch vor Ablauf der
Sperrfrist nach § 73 GmbHG anzusetzen sein. Ob in der Verletzung der
Sperrfrist ein Missbrauch i.S. von § 42 AO 1977 zu sehen ist, bestimmt
sich nach den Umständen des Einzelfalls. 
         
       
    
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