Der Verein Hamara Bandhan e.V. 
braucht Ihre Unterstützung.
 
 
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation. 
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      § 105 Abs. 2 HGB
       
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            Urteil vom 4. Februar 2009    
II R 41/07 
            
Eine in Gründung befindliche GmbH & Co.
KG, an der eine natürliche Person beteiligt ist und die kein Handelsgewerbe
betreibt, kann bei der Anwendung des § 13a ErbStG nicht vor ihrer
Eintragung in das Handelsregister als gewerblich geprägte
Personengesellschaft beurteilt werden. 
         
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            Beschluss vom 11. September 2002  
II B 113/02 
            
Es
ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass § 1 Abs. 2a GrEStG auf alle
Personengesellschaften, d.h. auch auf solche Anwendung findet, deren Zweck sich
nicht im Halten und Verwalten von inländischen Grundstücken
erschöpft. 
         
       
    
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