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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 125 HGB - Alphaversion



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§ 125 HGB

  • Urteil vom 16. Mai 2002 III R 27/01

    Ob der Anspruchsberechtigte durch längere Abwesenheit gehindert ist, den Antrag auf Investitionszulage eigenhändig zu unterschreiben, und deshalb die Unterzeichnung durch einen Bevollmächtigten zulässig ist, bestimmt sich nach den Umständen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Antragsfrist.

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