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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 240 HGB - Alphaversion



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§ 240 HGB

  • Urteil vom 14. Mai 2002 VIII R 30/98

    Eine Mitunternehmerin, die auf einem Grundstück, das im hälftigen Miteigentum ihres Ehemannes steht, auf eigene Rechnung und Gefahr mit Einverständnis ihres Ehemannes für ihre betrieblichen Zwecke ein Gebäude errichtet, ist wirtschaftliche Eigentümerin der im zivilrechtlichen Eigentum des Ehemannes stehenden Gebäudehälfte, wenn ihr bei Beendigung der Nutzung ihrem Ehemann gegenüber ein Anspruch auf Entschädigung gemäß §§ 951, 812 BGB zusteht (Änderung der Rechtsprechung in den Urteilen vom 31. Oktober 1978 VIII R 182/75, BFHE 127, 163, BStBl II 1979, 399, und vom 11. Dezember 1987 III R 188/81, BFHE 152, 125, BStBl II 1988, 493).

§ 240 Abs. 1 und 2 HGB

  • Urteil vom 25. Oktober 2006 I R 6/05

    Verpflichtungen aus sog. harten Patronatserklärungen sind erst zu passivieren, wenn die Gefahr einer Inanspruchnahme ernsthaft droht. Eine Inanspruchnahme aus einer konzerninternen Patronatserklärung der Muttergesellschaft für ein Tochterunternehmen droht dann nicht, wenn das Schuldnerunternehmen zwar in der Krise ist, innerhalb des Konzerns ein Schwesterunternehmen aber die erforderliche Liquidität bereitstellt und aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit nicht damit zu rechnen ist, dass dieses Schwesterunternehmen Ansprüche gegen die Muttergesellschaft geltend machen wird.

  • Urteil vom 20. Oktober 2004 I R 11/03

    1. Der Rangrücktritt eines Darlehensgläubigers lässt das Erfordernis zur Passivierung der Darlehensverbindlichkeit regelmäßig unberührt. "Haftungslose" Darlehen sind hingegen nicht zu passivieren.

    2. Einnahmen i.S. des § 3c EStG liegen bei Darlehensaufnahmen regelmäßig nicht vor.

§ 240 Abs. 1, Abs. 2 HGB

  • Urteil vom 9. August 2006 I R 11/06

    Der Anspruch aus der Rückdeckung einer Zusage auf Witwenversorgung ist --mit dem vom Versicherer nachgewiesenen Deckungskapital-- zu aktivieren (Anschluss an die Senatsurteile vom 25. Februar 2004 I R 54/02, BFHE 205, 434, BStBl II 2004, 654, sowie I R 8/03, BFH/NV 2004, 1234).

§ 240 Abs. 2 HGB

  • Urteil vom 18. Dezember 2002 I R 17/02

    Für die Verpflichtung des Veräußerers einer Option (Stillhalter), auf Verlangen des Optionsberechtigten innerhalb der Optionsfrist den Optionsgegenstand zu verkaufen oder zu kaufen (Call/Put-Option), ist eine Verbindlichkeit in Höhe der dafür vereinnahmten Prämie auszuweisen; die Verbindlickeit ist erst bei Ausübung oder Verfall der Option auszubuchen.

§ 240 Abs. 2 Satz 2 HGB

  • Urteil vom 9. November 2006 IV R 21/05

    Legt eine Personen-Obergesellschaft ihr Wirtschaftsjahr abweichend von den Wirtschaftsjahren der Untergesellschaften fest, so liegt hierin jedenfalls dann kein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts, wenn dadurch die Entstehung eines Rumpfwirtschaftsjahres vermieden wird.

§ 240 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 HGB

  • Urteil vom 11. Oktober 2007 IV R 52/04

    Für die von einem Kraftfahrzeug-Händler übernommene Verpflichtung, an Leasinggesellschaften oder Autovermietungen verkaufte Fahrzeuge nach Ablauf der Leasingzeit bzw. nach einer Mindestvertragslaufzeit zu einem verbindlich festgelegten Preis zurückzukaufen, ist eine Verbindlichkeit in Höhe des dafür vereinnahmten Entgelts auszuweisen. Diese Verbindlichkeit ist erst bei Ausübung oder Verfall der Rückverkaufsoption auszubuchen.

  • Urteil vom 3. August 2005 I R 36/04

    Für die Annahme nachträglicher Anschaffungskosten ist ein bloßer kausaler oder zeitlicher Zusammenhang mit der Anschaffung nicht ausreichend. Vielmehr kommt es auf die Zweckbestimmung der Aufwendungen (hier: Anliegerbeiträge für erschlossenes Betriebsgrundstück) an.

  • Urteil vom 17. November 2004 I R 96/02

    Erwirbt ein Steuerpflichtiger ein mit einem dinglichen Nutzungsrecht belastetes Grundstück, führt er seinem Betriebsvermögen ein um dieses Nutzungsrecht eingeschränktes Eigentum an diesem Grundstück zu. Dingliche Belastungen begründen keine Verbindlichkeiten, deren Übernahme zu Anschaffungskosten des Grundstücks führt.

  • Urteil vom 25. Februar 2004 I R 54/02

    Ansprüche aus einer Rückdeckungsversicherung für eine Pensionsverpflichtung sind in Höhe der verzinslichen Ansammlung der vom Versicherungsnehmer geleisteten Sparanteile der Versicherungsprämien (zuzüglich etwa vorhandener Guthaben aus Überschussbeteiligungen) zu aktivieren.

§ 240 Abs. 2, Abs. 1 HGB

  • Urteil vom 5. April 2006 I R 43/05

    Eine (im schwebenden Geschäft zu passivierende) Verbindlichkeit aus Erfüllungsrückstand setzt voraus, dass die ausstehende Gegenleistung die erbrachte Vorleistung "abgelten" soll und ihr damit synallagmatisch zweckgerichtet und zeitlich zuordenbar ist.

§ 240 Abs. 4 HGB

  • Urteil vom 15. Februar 2001 IV R 5/99

    Ein Landwirt kann jederzeit von der Gruppenbewertung der Tiere seines Anlagevermögens (hier Zuchtsauen) für die Neuzugänge zur Einzelbewertung (Richtwerte der Finanzverwaltung) übergehen. In diesem Fall kann er auch nur für einen Teil der Neuzugänge (gleichartiger Wirtschaftsgüter) die Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch nehmen; es ist ihm jedoch versagt, die übrigen Tiere in die Gruppenbewertung des Altbestands einzubeziehen (Fortentwicklung des Urteils vom 15. Februar 2001 IV R 19/99, zur Veröffentlichung bestimmt).

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