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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: II. WoBauG - Alphaversion



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§ 88


§ 88

§ 88 II. WoBauG

  • Urteil vom 20. Oktober 2004 I R 11/03

    1. Der Rangrücktritt eines Darlehensgläubigers lässt das Erfordernis zur Passivierung der Darlehensverbindlichkeit regelmäßig unberührt. "Haftungslose" Darlehen sind hingegen nicht zu passivieren.

    2. Einnahmen i.S. des § 3c EStG liegen bei Darlehensaufnahmen regelmäßig nicht vor.

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