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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 26 InsO - Alphaversion



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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.

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§ 26 Abs. 1 InsO

  • Urteil vom 17. Januar 2008 VI R 45/04

    Bei zusammen veranlagten Ehegatten, die Gesamtschuldner rückständiger Steuern sind, kann auch der Ehegatte, der Gesamtrechtsnachfolger seines verstorbenen Ehepartners ist, eine Aufteilung der Steuern nach den §§ 268 ff. AO beantragen.

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