Der Verein Hamara Bandhan e.V. 
braucht Ihre Unterstützung.
 
 
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation. 
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      § 35  InsO
       
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            Beschluss vom 7. Juni
2006      VII B 329/05 
            
1.
Soweit ein Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuer auf nach Eröffnung
des Insolvenzverfahrens abgeführter Lohnsteuer beruht, ist eine Aufrechnung
des FA mit Steuerforderungen gemäß § 96 Abs. 1
Nr. 1 InsO
unzulässig. 
            2.
Das Aufrechnungshindernis entfällt erst mit der Aufhebung des
Insolvenzverfahrens und nicht bereits mit dem Beschluss über die
Ankündigung der Restschuldbefreiung. 
         
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            Urteil vom 7. April 2005    
V R 5/04 
            
Nimmt
der Schuldner während des Insolvenzverfahrens eine neue
Erwerbstätigkeit auf, indem er durch seine Arbeit und mit Hilfe von nach
§ 811 Nr. 5 ZPO unpfändbaren Gegenständen
steuerpflichtige Leistungen erbringt, zählt die hierfür geschuldete
Umsatzsteuer nicht nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu den
Masseschulden. 
         
       
    
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