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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 41 InsO - Alphaversion



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§ 41 Abs. 1 InsO

  • Urteil vom 4. Mai 2004 VII R 45/03

    Das FA kann im Insolvenzverfahren mit Forderungen aufrechnen, die vor Verfahrenseröffnung entstanden sind, ohne dass es deren vorheriger Festsetzung, Feststellung oder Anmeldung zur Insolvenztabelle bedarf.

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