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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 80 InsO - Alphaversion



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§ 80 Abs. 1 InsO

  • Beschluss vom 27. September 2006 IV S 11/05 (PKH)

    Im Steuerprozess wird das Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unterbrochen, wenn über das Vermögen des Antragstellers nach Eintritt der Rechtshängigkeit das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

  • Beschluss vom 7. Juni 2006 VII B 329/05

    1. Soweit ein Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuer auf nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeführter Lohnsteuer beruht, ist eine Aufrechnung des FA mit Steuerforderungen gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO unzulässig.

    2. Das Aufrechnungshindernis entfällt erst mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens und nicht bereits mit dem Beschluss über die Ankündigung der Restschuldbefreiung.

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