Der Verein Hamara Bandhan e.V. 
braucht Ihre Unterstützung.
 
 
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation. 
             | 
            
    
    
     
      
      § 80 Abs. 1 InsO
       
        - 
            Beschluss vom
27. September 2006     IV S 11/05 (PKH) 
            
Im
Steuerprozess wird das Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe
unterbrochen, wenn über das Vermögen des Antragstellers nach Eintritt
der Rechtshängigkeit das Insolvenzverfahren eröffnet
wird. 
         
        - 
            Beschluss vom 7. Juni
2006      VII B 329/05 
            
1.
Soweit ein Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuer auf nach Eröffnung
des Insolvenzverfahrens abgeführter Lohnsteuer beruht, ist eine Aufrechnung
des FA mit Steuerforderungen gemäß § 96 Abs. 1
Nr. 1 InsO
unzulässig. 
            2.
Das Aufrechnungshindernis entfällt erst mit der Aufhebung des
Insolvenzverfahrens und nicht bereits mit dem Beschluss über die
Ankündigung der Restschuldbefreiung. 
         
       
    
             |