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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 93 InsO - Alphaversion



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§ 93 InsO

  • Beschluss vom 2. November 2001 VII B 155/01

    Die Geschäftsführerhaftung wird von der Sperrwirkung des § 93 InsO nicht erfasst und kann auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens von dem FA mit Haftungsbescheid geltend gemacht werden.

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