Zurück zur Übersicht

Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 11 InvZulG - Alphaversion



Der Verein Hamara Bandhan e.V. braucht Ihre Unterstützung.


Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.

www.codica.de >> BFH-Entscheidungen >> InvZulG >> § 11 InvZulG

§ 11 Abs. 1 Satz 2 InvZulG 1991

  • Urteil vom 4. Dezember 2003 III R 30/01

    1. Unterhält ein Anspruchsberechtigter mehrere Betriebsstätten sowohl inner- als auch außerhalb des Fördergebiets, so gehören die einer Betriebsstätte im Fördergebiet nicht räumlich zugeordneten Wirtschaftsgüter zum Anlagevermögen derjenigen Betriebsstätte, zu der die engeren Beziehungen bestehen (Fortführung der Grundsätze des BFH-Urteils vom 7. Juni 2000 III R 9/96, BFHE 192, 363, BStBl II 2000, 592).

    2. Gründet ein außerhalb des Fördergebiets ansässiges Unternehmen im Fördergebiet eine Zweigniederlassung, so können die vor der Gründung angeschafften Wirtschaftsgüter dem Anlagevermögen dieser Betriebsstätte nicht nach den Grundsätzen über die Zulagenbegünstigung von vor Betriebseröffnung angeschafften Wirtschaftsgütern zugeordnet werden.

§ 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 InvZulG 1996

  • Urteil vom 18. Mai 2006 III R 55/04

    Ein Betrieb des Handels, der zu Beginn des Wirtschaftsjahrs, in dem die Investitionen vorgenommen wurden, weniger als 250 Arbeitnehmer beschäftigt hat, erfüllt die Voraussetzungen für die erhöhte Investitionszulage nicht, wenn er im Zeitpunkt der Investitionen dem verarbeitenden Gewerbe zuzuordnen war und mehr als 250 Arbeitnehmer beschäftigt hat.

www.codica.de >> BFH-Entscheidungen >> InvZulG >> § 11 InvZulG

Zurück zur Übersicht

Produced by Sokras(DH) V0.7.1alpha - www.codica.de (30. September 2009) - Anmerkungen, Fragen und Kritik senden Sie bitte an codica@wikilaw.de.