Der Verein Hamara Bandhan e.V. 
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation. 
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      § 138-145  KO
       
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            Urteil vom 24. August
2004     VIII R 14/02 
            
Nach
Eröffnung des Konkurs- bzw. Insolvenzverfahrens darf das FA bis zum
Prüfungstermin Steuern nicht mehr festsetzen, die zur Konkurs- bzw.
Insolvenztabelle anzumelden sind, und Feststellungsbescheide nicht mehr
erlassen, in denen Besteuerungsgrundlagen mit Auswirkung für das
Vermögen des Gemeinschuldners festgestellt werden. Das gilt auch für
Besteuerungsgrundlagen, die einheitlich und gesondert festzustellen sind
(Änderung der Rechtsprechung). 
         
       
    
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