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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 19 KStG - Alphaversion



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§ 19 KStG 1977

  • Urteil vom 22. Januar 2004 III R 19/02

    1. Ist Organträger eine natürliche Person, sind Gewinne aus der Veräußerung von Teilbetrieben der Organgesellschaft nicht dem ermäßigten Steuersatz des § 34 EStG zu unterwerfen.

    2. Der Gewinn aus der Veräußerung des Teilbetriebs der Organgesellschaft unterliegt der Gewerbesteuer beim Organträger.

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