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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 3 KStG - Alphaversion



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§ 3 Abs. 1 KStG

  • Urteil vom 29. Januar 2003 I R 106/00

    1. Die Zugehörigkeit einer Stiftung zum Bereich des öffentlichen oder privaten Rechts richtet sich nach den gesamten Umständen des Streitfalles, insbesondere der Entstehungsform und dem Stiftungszweck.

    2. § 3 Abs. 1 KStG hindert nur eine doppelte Besteuerung der einer Personenvereinigung oder Vermögensmasse selbst zuzurechnenden Einkünfte.

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