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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 41 KStG - Alphaversion



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§ 41 Abs. 1 KStG a.F.

  • Urteil vom 14. Juli 2004 I R 16/03

    Eine andere Ausschüttung i.S. des § 27 Abs. 3 Satz 2 KStG a.F. setzt eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) bei einer Kapitalgesellschaft voraus, die sich zusätzlich durch einen tatsächlichen Mittelabfluss realisiert hat. Dies gilt auch im Falle verdeckter Gewinnausschüttungen.

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