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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 9 KStG - Alphaversion



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§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG

  • Urteil vom 27. März 2001 I R 78/99

    1. Die Beteiligung einer steuerbefreiten Körperschaft an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft begründet einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Dies gilt auch für Kommanditbeteiligungen.

    2. Im Rahmen der Anwendung des § 64 Abs. 3 AO 1977 ist auf die Bruttoeinnahmen abzustellen.

§ 9 Abs. 1 und 3 KStG

  • Urteil vom 5. April 2006 I R 20/05

    Eine sog. Durchlaufspende ist nur dann abziehbar, wenn der Letztempfänger für denjenigen Veranlagungszeitraum, für den die Spende steuerlich berücksichtigt werden soll, wegen Gemeinnützigkeit von der Körperschaftsteuer befreit ist.

§ 9 Abs. 3 Satz 2) KStG

  • Urteil vom 10. September 2003 XI R 58/01

    Eine Körperschaft haftet nicht nach § 10b Abs. 4 Satz 2 2. Alt. EStG, § 9 Abs. 3 Satz 2 2. Alt. KStG wegen Fehlverwendung, wenn sie die Spenden zwar zu dem in der Spendenbestätigung angegebenen Zweck verwendet, selbst aber nicht als gemeinnützig anerkannt ist.

§ 9 Nr. 3 Satz 8 (ab 1994 KStG

  • Urteil vom 10. September 2003 XI R 58/01

    Eine Körperschaft haftet nicht nach § 10b Abs. 4 Satz 2 2. Alt. EStG, § 9 Abs. 3 Satz 2 2. Alt. KStG wegen Fehlverwendung, wenn sie die Spenden zwar zu dem in der Spendenbestätigung angegebenen Zweck verwendet, selbst aber nicht als gemeinnützig anerkannt ist.

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