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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: KWG - Alphaversion



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§ 1, § 1a, § 10, § 24c, § 53


§ 1

§ 1 KWG

  • Urteil vom 15. September 2004 I R 5/04

    Die Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste setzt voraus, dass das zu beurteilende Vertragsverhältnis mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen Verpflichtungsüberschuss erwarten lässt.

§ 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 4, Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Abs. 12 Satz 1 Nr. 1 KWG a.F.

  • Urteil vom 14. Januar 2009 I R 36/08

    1. Zu den Finanzunternehmen i.S. des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG 2002 gehören auch Holding- und Beteiligungsgesellschaften i.S. von § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG.

    2. Der Begriff des Eigenhandelserfolges gemäß § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG 2002 bestimmt sich nach eigenständigen körperschaftsteuerrechtlichen Maßstäben. Er umfasst den Erfolg aus jeglichem "Umschlag" von Anteilen i.S. des § 8b Abs. 1 KStG 2002 auf eigene Rechnung und erfordert nicht das Vorliegen eines Eigenhandels als Finanzdienstleistung i.S. von § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 4 KWG.

    3. Die Absicht, einen kurzfristigen Eigenhandelserfolg i.S. von § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG 2002 zu erzielen, bezieht sich auf den Zeitpunkt des Anteilserwerbs. Spätere Maßnahmen des Erwerbers, um den Wert der Anteile bis zum Weiterverkauf zu beeinflussen, stehen einer solchen Absicht nicht entgegen.

§ 1a

§ 1a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KWG n.F.

  • Urteil vom 14. Januar 2009 I R 36/08

    1. Zu den Finanzunternehmen i.S. des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG 2002 gehören auch Holding- und Beteiligungsgesellschaften i.S. von § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG.

    2. Der Begriff des Eigenhandelserfolges gemäß § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG 2002 bestimmt sich nach eigenständigen körperschaftsteuerrechtlichen Maßstäben. Er umfasst den Erfolg aus jeglichem "Umschlag" von Anteilen i.S. des § 8b Abs. 1 KStG 2002 auf eigene Rechnung und erfordert nicht das Vorliegen eines Eigenhandels als Finanzdienstleistung i.S. von § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 4 KWG.

    3. Die Absicht, einen kurzfristigen Eigenhandelserfolg i.S. von § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG 2002 zu erzielen, bezieht sich auf den Zeitpunkt des Anteilserwerbs. Spätere Maßnahmen des Erwerbers, um den Wert der Anteile bis zum Weiterverkauf zu beeinflussen, stehen einer solchen Absicht nicht entgegen.

§ 10

§ 10 Abs. 2 Nr. 1 KWG

  • Urteil vom 23. August 2000 I R 98/96

    1. Es entspricht dem Sinn und Zweck des § 19 GewStDV, in den Regelungsbereich der Vorschrift auch diejenigen Schulden einzubeziehen, die zum Erwerb eines Anteils an einem von Mitunternehmern betriebenen Kreditinstitut oder zur Refinanzierung von Einlagen der Mitunternehmer aufgenommen werden.

    2. Der inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens kann höchstens derjenige Betrag als "Dotationskapital" zugerechnet werden, der dem Gesamtunternehmen als Eigenkapital zur Verfügung steht.

§ 24c

§ 24c KWG

§ 53

§ 53 KWG

  • Urteil vom 15. September 2004 I R 5/04

    Die Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste setzt voraus, dass das zu beurteilende Vertragsverhältnis mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen Verpflichtungsüberschuss erwarten lässt.

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