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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: KaffeeStG - Alphaversion



Der Verein Hamara Bandhan e.V. braucht Ihre Unterstützung.


Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.

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§ 11, § 12


§ 11

§ 11 Abs. 1 und 2 KaffeeStG

  • Beschluss vom 14. April 2003 VII B 267/02

    Da einen Versandhandel nur derjenige betreibt, der Kaffee "aus einem anderen Mitgliedstaat" an nichtgewerbliche Endverwender im Steuergebiet liefert, muss der Versandhändler zwar nicht unbedingt seinen (juristischen) Sitz in dem anderen Mitgliedstaat haben, er darf jedoch nicht im Steuergebiet niedergelassen sein.

§ 12

§ 12 KaffeeStG

  • Beschluss vom 14. April 2003 VII B 267/02

    Da einen Versandhandel nur derjenige betreibt, der Kaffee "aus einem anderen Mitgliedstaat" an nichtgewerbliche Endverwender im Steuergebiet liefert, muss der Versandhändler zwar nicht unbedingt seinen (juristischen) Sitz in dem anderen Mitgliedstaat haben, er darf jedoch nicht im Steuergebiet niedergelassen sein.

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