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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: KiStG NW - Alphaversion



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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.

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§ 4, § 14


§ 4

§ 4 Abs. 1 Nr. 5 KiStG NW

  • Urteil vom 19. Oktober 2005 I R 76/04

    Die Einführung des besonderen Kirchgelds für Kirchenmitglieder, die in glaubensverschiedener Ehe leben, zum 1. Januar 2001 nach dem Kirchensteuergesetz Nordrhein-Westfalen, den einschlägigen Kirchensteuerordnungen und dem Kirchensteuerbeschluss 2001 verstößt nicht gegen Verfassungsrecht.

§ 4 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 4 Satz 3 KiStG NW

  • Urteil vom 16. Mai 2007 I R 38/06

    Auf das in Nordrhein-Westfalen erhobene besondere Kirchgeld sind Beiträge des Ehegatten des Kirchensteuerpflichtigen an eine freikirchliche Gemeinde, der er angehört, auch dann anzurechnen, wenn er sie ohne Rechtspflicht freiwillig entrichtet hat.

§ 14

§ 14 KiStG NW

  • Beschluss vom 28. November 2007 I R 99/06

    Einwendungen gegen die Berechnung der "fiktiven" Einkommensteuer nach § 51a Abs. 2 EStG als Grundlage für die Festsetzung der in Nordrhein-Westfalen erhobenen Kirchensteuer sind im Rechtsbehelfsverfahren gegen die Festsetzung der Kirchensteuer gegenüber der zuständigen Kirchenbehörde und nicht im Verfahren gegen die Festsetzung der Einkommensteuer gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen (gegen Erlass des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 9. April 2003, EStG-Kartei NW KiSt Nr. 808).

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