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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: RL 95/59/EG - Alphaversion



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Art. 4


Art. 4

Art. 4 Abs. 2 RL 95/59/EG

  • Beschluss vom 20. Juni 2008 VII B 251/07

    Für die Bestimmung des stückbezogenen Steueranteils einer überlangen Zigarette gemäß § 4 Abs. 2 TabStG ist ausschließlich die Länge des jeweiligen Tabakstrangs maßgebend. Die Vorstellungen oder Empfehlungen des Herstellers hinsichtlich der vom Verbraucher vorzunehmenden Zerteilung des Tabakstrangs in einzelne rauchbare Abschnitte sind unbeachtlich.

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