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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: Richtlinie 67/288/EWG - Alphaversion



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Art. 11


Art. 11

Art. 11 Abs. 1 Buchst. a UStR Abschn. 192 Abs. 2 Satz 4 Richtlinie 67/288/EWG

  • Beschluss vom 21. März 2002 V R 33/01

    Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

    "Kann der Steuerpflichtige das Recht auf Vorsteuerabzug nur mit Wirkung für das Kalenderjahr ausüben, in dem er gemäß Art. 18 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG die Rechnung besitzt oder gilt die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug stets für das Kalenderjahr (auch rückwirkend), in dem das Recht auf Vorsteuerabzug gemäß Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG entsteht?"

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