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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: Richtlinie 86/560/EWG - Alphaversion



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Art. 1, Art. 2, Art. 3


Art. 1

Art. 1 Nr. 1 Richtlinie 86/560/EWG

  • Urteil vom 6. Dezember 2007 V R 61/05

    1. Der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer trägt die Feststellungslast dafür, dass der in der Rechnung einer GmbH angegebene Sitz tatsächlich bestanden hat.

    2. Es besteht eine Obliegenheit des Leistungsempfängers, sich über die Richtigkeit der Angaben in der Rechnung zu vergewissern.

    3. Die Anforderungen an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung sind für alle Unternehmer, unabhängig von der Rechtsform, dieselben.

Art. 2

Art. 2 Richtlinie 86/560/EWG

  • Urteil vom 10. April 2003 V R 35/01

    1. Die Vergütung von Vorsteuerbeträgen setzt zunächst voraus, dass dem Unternehmer abziehbare Vorsteuerbeträge berechnet worden sind.

    2. § 18 Abs. 9 Satz 6 UStG verstößt weder gegen das DBA-Brasilien noch gegen das GG.

Art. 3

Art. 3 Richtlinie 86/560/EWG

  • Urteil vom 18. Januar 2007 V R 22/05

    Die behördliche Bescheinigung, die ein im Ausland ansässiger Unternehmer zur Vergütung von Vorsteuerbeträgen vorzulegen hat, muss zum einen den Vergütungszeitraum abdecken und zum anderen die Aussage enthalten, dass der Antragsteller Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist.

  • Urteil vom 18. Januar 2007 V R 23/05

    Ein im Ausland ansässiger Unternehmer, der die Vergütung von Vorsteuerbeträgen beantragt, muss grundsätzlich bereits mit dem Vergütungsantrag die zugrunde liegenden Rechnungen im Original vorlegen.

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