Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Art. 5
Art. 5
Art. 5 Abs. 1 Richtlinie 90/435/EWG
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Urteil vom 26. November 2008
I R 56/05
1. Die Verwendungsreihenfolge für eine
Gewinnausschüttung wird auch dann gemäß § 28
Abs. 4 KStG 1996 festgeschrieben, wenn nur einem Gesellschafter eine
Steuerbescheinigung erteilt wurde.
2. Unter Geltung des
körperschaftsteuerrechtlichen Anrechnungsverfahrens oblag es allein dem
Mitgliedstaat des Dividendenempfängers, eine steuerliche Doppelbelastung
des ausgeschütteten Gewinns einer Kapitalgesellschaft zu beseitigen
(Anschluss an EuGH-Urteil vom 26. Juni 2008 C-284/06 "Burda", IStR 2008,
515)
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