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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: Richtlinie 92/12/EWG - Alphaversion



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Art. 3, Art. 6, Art. 7, Art. 9


Art. 3

Art. 3 Abs. 1 Richtlinie 92/12/EWG

  • Beschluss vom 14. April 2003 VII B 267/02

    Da einen Versandhandel nur derjenige betreibt, der Kaffee "aus einem anderen Mitgliedstaat" an nichtgewerbliche Endverwender im Steuergebiet liefert, muss der Versandhändler zwar nicht unbedingt seinen (juristischen) Sitz in dem anderen Mitgliedstaat haben, er darf jedoch nicht im Steuergebiet niedergelassen sein.

Art. 6

Art. 6 Abs. 2 Richtlinie 92/12/EWG

  • Urteil vom 10. Oktober 2007 VII R 49/06

    Der Fahrer eines Lastzugs "verbringt" im Sinne des TabStG Waren in das Steuergebiet und wird folglich Steuerschuldner auch dann, wenn die Waren ohne sein Wissen in dem Fahrzeug versteckt worden sind.

Art. 7

Art. 7 Richtlinie 92/12/EWG

  • Urteil vom 10. Oktober 2007 VII R 49/06

    Der Fahrer eines Lastzugs "verbringt" im Sinne des TabStG Waren in das Steuergebiet und wird folglich Steuerschuldner auch dann, wenn die Waren ohne sein Wissen in dem Fahrzeug versteckt worden sind.

Art. 9

Art. 9 Abs. 1 Richtlinie 92/12/EWG

  • Urteil vom 10. Oktober 2007 VII R 49/06

    Der Fahrer eines Lastzugs "verbringt" im Sinne des TabStG Waren in das Steuergebiet und wird folglich Steuerschuldner auch dann, wenn die Waren ohne sein Wissen in dem Fahrzeug versteckt worden sind.

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