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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: SchRegO - Alphaversion



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§ 4


§ 4

§ 4 Abs. 2 SchRegO

  • Urteil vom 20. Dezember 2006 V R 11/06

    1. Die Beförderung einer Yacht nach deren Erwerb ist beendet, wenn die Yacht ihren Bestimmungsort erreicht hat. Die sich an das Ende der Beförderung anschließende erstmalige Verwendung durch den Abnehmer hat auf den Bestimmungsort grundsätzlich keinen Einfluss.

    2. Die Beurteilung, wo eine Beförderung endet, ist im Wesentlichen das Ergebnis einer Würdigung, die dem FG als Tatsacheninstanz obliegt.

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