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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: ScheckG - Alphaversion



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Art. 28


Art. 28

Art. 28 ScheckG

  • Urteil vom 20. März 2001 IX R 97/97

    Zahlungen durch Scheck sind grundsätzlich mit der Übergabe des Schecks zugeflossen. Dies gilt auch dann, wenn auf die Zahlung (hier: Bestechungsgelder) kein Anspruch besteht.

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