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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: Schlussprotokoll zum DBA-Niederlande 1959 - Alphaversion



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Nr. 6


Nr. 6

Nr. 6 Schlussprotokoll zum DBA-Niederlande 1959

  • Urteil vom 23. August 2000 I R 98/96

    1. Es entspricht dem Sinn und Zweck des § 19 GewStDV, in den Regelungsbereich der Vorschrift auch diejenigen Schulden einzubeziehen, die zum Erwerb eines Anteils an einem von Mitunternehmern betriebenen Kreditinstitut oder zur Refinanzierung von Einlagen der Mitunternehmer aufgenommen werden.

    2. Der inländischen Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens kann höchstens derjenige Betrag als "Dotationskapital" zugerechnet werden, der dem Gesamtunternehmen als Eigenkapital zur Verfügung steht.

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