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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 16 StGB - Alphaversion



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§ 16 StGB

  • Urteil vom 16. April 2002 IX R 40/00

    Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung ist nicht, wer sich als Ehegatte darauf beschränkt, die gemeinsame Einkommensteuerklärung zu unterschreiben, in der der andere Ehegatte unrichtige oder unvollständige Angaben über eigene Einkünfte macht.

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