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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 30 UStDV - Alphaversion



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§ 30 UStDV 1993

  • Urteil vom 18. Juli 2002 V R 89/01

    Die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG 1993 hat nicht zur Voraussetzung, dass der Schausteller in eigener Person von Ort zu Ort ziehend auf Jahrmärkten, Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen Schaustellungen, Musikaufführungen, unterhaltende Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten erbringt; vielmehr reicht es aus, dass er diese Leistungen im eigenen Namen mit Hilfe seiner Arbeitnehmer oder sonstiger Erfüllungsgehilfen an die Besucher der Veranstaltungen ausführt.

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