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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: §§ 63 UStDV - Alphaversion



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§§ 63 bis 68 UStDV

  • Urteil vom 26. Februar 2004 XI R 25/02

    1. Auch nicht buchführungspflichtige Gewerbetreibende sind verpflichtet, ihre Betriebseinnahmen gemäß § 22 UStG i.V.m. §§ 63 bis 68 UStDV einzeln aufzuzeichnen.

    2. Im Taxigewerbe erstellte Schichtzettel sind gemäß § 147 Abs. 1 AO 1977 aufzubewahren. Sie genügen den sich aus der Einzelaufzeichnungspflicht ergebenden Mindestanforderungen.

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