Der Verein Hamara Bandhan e.V. 
braucht Ihre Unterstützung.
 
 
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation. 
             | 
            
    
    
     
      
      § 9  UStDV
       
        - 
            Urteil vom 31. Juli 2008     V R 21/06 
            
1. Zum Nachweis einer Ausfuhrlieferung reichen
die in § 6 Abs. 4 Satz 2 UStG i.V.m. § 9 UStDV
genannten Nachweise grundsätzlich aus. 
            
2. Etwas anderes gilt nur, wenn konkrete
Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Nachweise vorliegen. 
            
3. Abschn. 135 Abs. 9 UStR ist eine
norminterpretierende Verwaltungsvorschrift, die die Gerichte nicht bindet.
Insbesondere führt Abschn. 135 Abs. 9 Nr. 1 UStR nicht dazu,
dass grundsätzlich die darin genannten zusätzlichen Nachweise zu
erbringen sind. 
         
       
    
             |