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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 11 UmwStG - Alphaversion



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§ 11 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995

  • Urteil vom 3. August 2005 I R 62/04

    Die Buchwertfortführung nach § 11 Abs. 1 UmwStG 1995 in Fällen der Spaltung von Unternehmen ist nach § 15 Abs. 3 Satz 4 UmwStG 1995 unwiderleglich in allen Fällen ausgeschlossen, in denen die Anteile innerhalb von fünf Jahren nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag unter den weiteren Voraussetzungen dieser Regelung veräußert werden.

§ 11 Abs. 1 Satz 2 UmwStG 1995

  • Urteil vom 5. Juni 2007 I R 97/06

    Im Falle einer Verschmelzung darf die übertragende Kapitalgesellschaft das übergehende Betriebsvermögen gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 UmwStG 1995 mit seinem Buchwert oder mit einem höheren Wert ansetzen (entgegen BMF-Schreiben vom 25. März 1998, BStBl I 1998, 268 Tz. 03.01, 11.01).

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