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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: VO Nr. 1546/88 - Alphaversion



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Art. 7


Art. 7

Art. 7 Abs. 1 VO Nr. 1546/88

  • Urteil vom 6. März 2001 VII R 5/00

    1. Die Zuteilung einer SLOM-Referenzmenge ist nicht flächen-, sondern betriebsgebunden.

    2. Für die wieder aufgenommene Milchproduktion genutzte Produktionseinheiten können ohne Freisetzung der Referenzmenge auch innerhalb der Frist, während welcher der SLOM-Betrieb nicht ohne Verlust der Referenzmenge verkauft oder verpachtet werden könnte, aufgegeben werden, sofern dies zu dem Zweck geschieht, die Milchproduktion mit Hilfe anderer Futterflächen weiter zu betreiben. Voraussetzung ist, dass die ggf. neu hinzugepachteten Betriebsflächen in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Aufgabe der bisher genutzten in den Milchbetrieb eingegliedert werden.

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