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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: VO Nr. 2848/98 - Alphaversion



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Art. 50, Art. 51


Art. 50

Art. 50 Abs. 2a VO Nr. 2848/98

  • Urteil vom 18. April 2006 VII R 30/05

    1. Der verschuldensunabhängigen Sanktion in Art. 50 Abs. 2a VO Nr. 2848/98 kommt kein strafrechtlicher Charakter zu. Sie ist auch dann zu verhängen, wenn die unzutreffende Angabe der Tabakanbaufläche auf der ungeprüften Übernahme der vom Verpächter zur Verfügung gestellten Daten beruht.

    2. Die Sanktionsregelung verstößt nicht gegen den auch im Gemeinschaftsrecht zu beachtenden allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Art. 50 Abs. 2b VO Nr. 2848/98

  • Urteil vom 18. April 2006 VII R 30/05

    1. Der verschuldensunabhängigen Sanktion in Art. 50 Abs. 2a VO Nr. 2848/98 kommt kein strafrechtlicher Charakter zu. Sie ist auch dann zu verhängen, wenn die unzutreffende Angabe der Tabakanbaufläche auf der ungeprüften Übernahme der vom Verpächter zur Verfügung gestellten Daten beruht.

    2. Die Sanktionsregelung verstößt nicht gegen den auch im Gemeinschaftsrecht zu beachtenden allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Art. 51

Art. 51 Abs. 1 Satz 3 VO Nr. 2848/98

  • Urteil vom 18. April 2006 VII R 30/05

    1. Der verschuldensunabhängigen Sanktion in Art. 50 Abs. 2a VO Nr. 2848/98 kommt kein strafrechtlicher Charakter zu. Sie ist auch dann zu verhängen, wenn die unzutreffende Angabe der Tabakanbaufläche auf der ungeprüften Übernahme der vom Verpächter zur Verfügung gestellten Daten beruht.

    2. Die Sanktionsregelung verstößt nicht gegen den auch im Gemeinschaftsrecht zu beachtenden allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

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