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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation. 
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      Art. 48 Abs. 3 Buchst. b VO Nr. 3665/87
       
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            Urteil vom 8. August 2006
VII R 20/05 
            
Das
Beförderungspapier ist eine Urkunde, die über den den Transport der
Ware betreffenden Frachtvertrag ausgestellt worden ist und den ganzen
Transportweg abdeckt; hierfür kommt ein CMR-Frachtbrief in Betracht, wenn
er nach Maßgabe des Übereinkommens über den
Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr
ausgestellt ist. Ein Frachtbrief, der die in Art. 6 Abs. 1 des
Übereinkommens vorgesehenen Angaben nur teilweise enthält, ist
jedenfalls dann kein Beförderungspapier, wenn die Unterschrift des
Frachtführers fehlt.  
         
       
    
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