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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: VgStG-Sp Berlin - Alphaversion



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§ 1


§ 1

§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 2 Nr. 1 i.d.F. des Gesetzes vom 31. Mai 2000 VgStG-Sp Berlin

  • Urteil vom 26. Februar 2007 II R 2/05

    Die mit Wirkung ab 1. Juli 2000 in Berlin erfolgte Erhöhung der Vergnügungsteuer für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen auf 600 DM ist verfassungsgemäß, sofern der Stückzahlmaßstab weiterhin beibehalten werden durfte. Das ist der Fall, wenn die Einspielergebnisse der einzelnen derartigen Geräte im Regelfall nicht mehr als 25 v.H. nach oben oder nach unten vom Durchschnitt der Einspielergebnisse dieser Automaten abweichen.

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