Der Verein Hamara Bandhan e.V. 
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation. 
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      Art. 215 Abs. 1 ZK
       
        - 
            Urteil vom 6. Mai 2008    
VII R 30/07 
            
Werden Waren, die aus einem Drittland in einen
Mitgliedstaat der Gemeinschaft vorschriftswidrig verbracht wurden, in die
Bundesrepublik Deutschland weitertransportiert und hier entdeckt, gilt unter den
Voraussetzungen des Art. 215 Abs. 4 ZK nicht nur die Zollschuld,
sondern auch die Einfuhrumsatzsteuerschuld als in der Bundesrepublik Deutschland
entstanden. 
         
       
    
    
      
      Art. 215 Abs. 4 ZK
       
        - 
            Urteil vom 6. Mai 2008    
VII R 30/07 
            
Werden Waren, die aus einem Drittland in einen
Mitgliedstaat der Gemeinschaft vorschriftswidrig verbracht wurden, in die
Bundesrepublik Deutschland weitertransportiert und hier entdeckt, gilt unter den
Voraussetzungen des Art. 215 Abs. 4 ZK nicht nur die Zollschuld,
sondern auch die Einfuhrumsatzsteuerschuld als in der Bundesrepublik Deutschland
entstanden. 
         
       
    
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