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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 222 ZPO - Alphaversion



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§ 222 Abs. 1 ZPO

  • Beschluss vom 7. August 2001 I B 16/01

    1. Über eine Klage darf regelmäßig erst dann in der Sache entschieden werden, wenn geklärt ist, dass alle Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen. Anderenfalls hat ein Prozessurteil zu ergehen.

    2. Der selbständigen Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des Steuerbescheides steht die Rechtshängigkeit der Anfechtungsklage gegen diesen Bescheid entgegen.

  • Beschluss vom 28. September 2000 VI B 5/00

    Wer einen fristgebundenen Schriftsatz mittels Telefax einlegt, muss mit der Übermittlung so rechtzeitig beginnen, dass diese unter gewöhnlichen Umständen vor Fristablauf abgeschlossen ist.

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