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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 811 ZPO - Alphaversion



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§ 811 Nr. 5 ZPO

  • Urteil vom 7. April 2005 V R 5/04

    Nimmt der Schuldner während des Insolvenzverfahrens eine neue Erwerbstätigkeit auf, indem er durch seine Arbeit und mit Hilfe von nach § 811 Nr. 5 ZPO unpfändbaren Gegenständen steuerpflichtige Leistungen erbringt, zählt die hierfür geschuldete Umsatzsteuer nicht nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu den Masseschulden.

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