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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 85 ZPO - Alphaversion



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§ 85 Abs. 2 ZPO

  • Urteil vom 21. März 2002 VII R 7/01

    Ist eine Prozessvollmacht im Innenverhältnis zwischen der Klägerin und ihrem Prozessbevollmächtigten gekündigt worden, so kann der Klägerin ein etwaiges nachfolgendes Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten nicht zugerechnet werden, auch wenn das Erlöschen der Prozessvollmacht dem Gericht noch nicht mitgeteilt worden ist.

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