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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 107 ZVG - Alphaversion



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§ 107 ZVG

  • Urteil vom 21. März 2002 V R 62/01

    1. Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks führt umsatzsteuerrechtlich grundsätzlich zu einer entgeltlichen Lieferung des Grundstückseigentümers an den Ersteher. Dies gilt aber nicht, wenn eine Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1 a UStG 1993 vorliegt; diese setzt kein lebendes Unternehmen voraus.

    2. Auch bereits vor In-Kraft-Treten des § 9 Abs. 3 UStG 1999 n.F. war ein Verzicht auf die Steuerbefreiung der Grundstückslieferung im Rahmen des Zwangsversteigerungsverfahrens nach dem Verteilungstermin nicht mehr wirksam.

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