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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 7 DMBilG - Alphaversion



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§ 7 Abs. 1 Sätze 1, 2, 4, Abs. 4 DMBilG

  • Urteil vom 27. März 2001 I R 42/99

    Bei der Ermittlung des Zeitwerts eines Gebäudes gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 DMBilG sind auch Wertminderungen wegen Zurück-

    bleibens hinter dem technischen Fortschritt und wegen sonstiger Umstände zu berücksichtigen. Die Schätzung des Zeitwerts ein-schließlich der Wahl der dabei angewendeten Schätzmethode ist dem Bereich der Tatsachenfeststellung zuzuordnen, die dem Fi-nanzgericht obliegt. Abweichungen von einer zugrunde gelegten anerkannten Schätzmethode bedürfen gleichwohl der Begründung.

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