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Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zu: § 2 TabStG - Alphaversion



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§ 2 Abs. 2 TabStG

  • Beschluss vom 20. Juni 2008 VII B 251/07

    Für die Bestimmung des stückbezogenen Steueranteils einer überlangen Zigarette gemäß § 4 Abs. 2 TabStG ist ausschließlich die Länge des jeweiligen Tabakstrangs maßgebend. Die Vorstellungen oder Empfehlungen des Herstellers hinsichtlich der vom Verbraucher vorzunehmenden Zerteilung des Tabakstrangs in einzelne rauchbare Abschnitte sind unbeachtlich.

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